Der Generalplaner erbringt alle Planungsleistungen selbst oder vergibt einzelne Fachleistungen an andere Konsulenten. Fallweise übernimmt der Generalplaner auch die Örtliche Bauaufsicht und ist daher gesamtverantwortlich für die Planung und Überwachung des Bauvorhabens bis zur Übernahme des Bauwerkes