Wir betreuen Ihr Projekt durchgehend von der ersten Idee bis zur Projektübergabe in dem von Ihnen definierten Leistungsumfang.
Zu unseren Leistungen zählen: Generalplanung, Architekturplanung, Projektentwicklung und Örtliche Bauaufsicht.
Der Generalplaner erbringt alle Planungsleistungen selbst oder vergibt einzelne Fachleistungen an andere Konsulenten. Fallweise übernimmt der Generalplaner auch die Örtliche Bauaufsicht und ist daher gesamtverantwortlich für die Planung und Überwachung des Bauvorhabens bis zur Übernahme des Bauwerkes
Architektur bezeichnet im weitesten Sinne die handwerkliche Beschäftigung und ästhetische Auseinandersetzung des Menschen mit dem gebauten Raum
Die sogenannte Projektentwicklung bezeichnet alle Maßnahmen, die notwendig sind um ein Projekt durchzuführen. Die Aufgaben eines Projektentwicklers beginnen damit, ein Konzept für die Zielsetzung bei einem Bauvorhaben herauszuarbeiten. Dazu gehören etwa Untersuchungen, Entscheidungen und eben Planungen
Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung, das bedeutet sie überwacht das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und die terminliche Einhaltung. Sie vertritt Ihre Interessen als Bauherr und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus
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